Sing mit uns!
gegr. 1881
Gesangverein Mammendorf e.V.
Datenschutz
© Gesangverein Mammendorf 2016
Datenschutzordnung Überblick über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Gesangverein Mammendorf e.V. sowie über Rechte aus dem Datenschutzrecht. Der Gesangverein Mammendorf e.V. (GVM) verarbeitet personenbezogene Daten, die er im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im GVM erhält. Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Namen, Adresse, Telefonnummer, email, Geburtstag), Angaben zur Vereinszugehörigkeit (Eintritts- und Austrittsdaten, Funktionen im Verein, erhaltene Ehrungen) sowie Bankverbindungen. Der GVM verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): a. Zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Beendigung der Vereinsmitgliedschaft, den daraus resultierenden Rechten und Pflichten, der laufenden Mitgliederverwaltung einschließlich des Beitragswesens sowie mit der Teilnahme an internen und externen Vereinsveranstaltungen. b. Im Rahmen der Interessensabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) Soweit erforderlich verarbeitet der GVM Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrags hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen des GVM oder Dritten, so im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft des GVM in übergeordneten Verbänden, der Gewährung von Versicherungsschutz, der Gewährung des GEMA- Rahmenvertrags oder der Erlangung von staatlichen Zuschüssen. c. Aufgrund einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) Soweit dem GVM eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt wurde, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis dieser Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor Geltung der DSGVO, also vor dem 25.05.2018, dem GVM gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten. Innerhalb des GVM erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der genannten Aufgaben brauchen. Der GVM verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der Mitglieder, solange es für die genannten Aufgaben erforderlich ist. Sind die Daten danach nicht mehr erforderlich, werden sie gelöscht, spätestens mit Beendigung der Vereinsmitgliedschaft, es sei denn, deren Weiterverarbeitung ist erforderlich, a. zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, b. zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfristen, die bis zu 30 Jahre, im Regelfall 3 Jahre betragen. Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach § 34 und § 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten kann jederzeit dem GVM gegenüber widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf der Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO dem GVM gegenüber erteilt worden ist. Der Widerruf wirkt erst für die Zukunft. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im GVM müssen die Mitglieder diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die zum Erwerb der Mitgliedschaft, der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus der Mitgliedschaft und zur Mitglieder- und Finanzverwaltung erforderlich sind. Ohne diese Daten wird der GVM nicht in der Lage sein, die Mitgliedschaft zu begründen oder aufrecht zu erhalten.